FAQ`s
Häufige Fragen
Die Therapiegrotte ist über einen 100 Meter langen Gang ebenerdig zu Fuß erreichbar. Somit werden keine Lifte, Schächte, Züge oder sonstige technische Hilfsmittel benötigt.
Nein! Sie liegen in einem Schlafsack eingepackt auf einer bequemen Liege mit kälteisolierenden Auflagen. Unsere Therapeuten decken Sie zusätzlich mit zwei Decken zu, damit ist Ihnen sicher wohlig warm. Im Stollen gibt es keine Zugluft.
Bitte tragen Sie langärmelige, bequeme Straßenbekleidung und normales Schuhwerk.
Diese Gebühr gilt als Reinigungsgebühr für den Schlafsack. Sie bekommen bei der ersten Therapie einen Schlafsack zugewiesen, der anschließend markiert, d.h. für Sie reserviert wird. Diesen Schlafsack benützen Sie bei allen weiteren verordneten Therapieeinheiten und wird am Ende gereinigt.
Ja, auch Kinder profitieren von der Heilklimastollentherapie; es gibt keine Altersbeschränkung. Sie können Ihr Kind gerne bei der Therapie begleiten, bitte kontaktieren Sie uns vorab.
Grundsätzlich ja. Auch eine Begleitung ist möglich, bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall.
Der behandelnde Arzt stellt eine entsprechende Zuweisung aus, die der Patient vom Sozialversicherungsträger bewilligen lassen muss. Die Krankenkasse bewilligt je nach Vertrag zwei Mal jährlich 10 bis 18 Einfahrten. Die Verrechnung erfolgt direkt mit dem Sozialversicherungsträger. Wichtig: Die Verordnung der Therapie sowie die chefärztliche Bewilligung müssen vor Antritt der Kur bzw. des Gesundheitsurlaubes erfolgen!
Im Bleiberger Tal wurde Blei- und Zinkerz abgebaut. So lange das Blei im Gestein vorhanden ist, ist es ein Erz, d. h. ein Mineral, das die Gesundheit nicht belastet. Erst nachdem das Erz verhüttet wird, also durch große Hitze im Hochofen in Bleimetall verwandelt wird, kann es gesundheitsschädlich sein. In Bad Bleiberg wurde Blei- und Zinkerz abgebaut, aber nicht verhüttet.
Antwort vom bergtechnischen Betriebsleiter Oberhutmann i.R. Anton Schator: Der Heilklimastollen Friedrich ist im standfesten Kalkstein gehauen. Schon vor mehreren hundert Jahren wurden die angrenzenden Stollen errichtet, die noch heute unversehrt stehen. Die Sicherheit der Therapiegrotten wird ständig mit den neuesten Methoden überprüft.
Folgenden Personen ist eine Einfahrt amtlich untersagt:
- Personen mit ansteckenden Erkrankungen oder nicht ausgeheilter Tuberkulose
- Personen mit Fieber und/oder akut entzündlichen Erkrankungen
- Durch Alkohol oder Rauschmittel beeinträchtigte Personen