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Kassenpatienten:

Die Heilklimastollentherapie wird von den Sozialversicherungsträgern anerkannt. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten!

Nach entsprechender ärztlicher Verordnung werden von der jeweiligen Krankenkasse 6, 12 oder 18 "Heilklimastollentherapien" durch den Chefarzt bewilligt.

Wir übernehmen gerne die Abwicklung der Genehmigung mit den Sozialversicherungsträgern für Sie.

Die Verrechnung erfolgt direkt mit dem Sozialversicherungsträger oder mittels Rückerstattung. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen haben.

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